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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die AGB sind Bestandteil der Buchung und werden anerkannt bei mündlicher oder schriftlicher Buchung jeder Art.

Die AGB sind jederzeit auf der Homepage einsehbar oder können zur Aushändigung eingefordert werden.

 

§1 Der Hundehalter versichert

- das seine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen

-sein Hund gesund und frei von Ekto- und Endoparasiten ist, sowie eine gültige Schutzimpfung
besitzt

-wahrheitsgemäße Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes zu treffen

-im Krankheitsfall des Hundes für die entsprechenden Tierarztkosten aufzukommen

Der Hundehalter versichert weiterhin, dass eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund
besteht. Sollte durch das Verhalten des Hundes ein Sach- oder Personenschaden entstehen, haftet
der Hundehalter bzw. die entsprechende Haftpflichtversicherung. Stellt sich heraus, dass diese nicht
besteht oder keine Gültigkeit hat, so ist der Hundehalter zum Ersatz des gesamten entstandenen
Schadens verpflichtet.

Die Hundebande Garnbach behält sich vor zu jeder Zeit eine Kopie der
Versicherungspolice einzufordern und dessen Gültigkeit zu überprüfen.

 

§2 Die Hundebande Garnbach verpflichtet sich, - den Hund artgerecht zu behandeln und zu beschäftigen und das Tierschutzgesetz, sowie
dessen Nebenbestimmungen einzuhalten - bei Verletzungen/ Krankheiten einen Tierarzt aufzusuchen. Entstehende Kosten durch
tierärztliche Leistungen muss der jedoch der Hundehalter selbst tragen. Der Hundehalter
wird sofern möglich, sofort informiert.
Die Hundebande Garnbach ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse zu erklären und verlässt sich
auf gemachte Angaben. Rechtliche Schritte werden vorbehalten bei falschen Angaben.

 

§3 Die Hundebande Garnbach übernimmt keine Haftung für - mitgebrachte Sachen (Decken/Körbchen, Leinen, Spielzeuge,...) - für jegliche Art von Verletzungen (z.B. Knochenbrüche, Schnittwunden, Verstauchungen,...) - im Todesfall des Hundes (z.B. durch Herzversagen des Hundes, Verkehrsunfall, Ertrinken,...) Läufige Hündinnen werden i.d.R nicht in der Pension aufgenommen. Kommt es während eines
Aufenthaltes zur Läufigkeit der Hündin, übernimmt die Hundebande Garnbach keine Haftung für
einen Deckakt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten die durch eine Rauferei unter Hunden
entstehen, zulasten des Hundehalters bzw. dessen Haftpflichtversicherers gehen. Die Hundebande
Garnbach haftet nur, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Der Hundehalter erlaubt der Hundebande Garnbach die Konsultation eines Tierarztes, wenn eine Behandlung als
notwendig erachtet wird. Die entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Soweit möglich findet eine vorherige telefonische Abstimmung statt. Für die Verendung oder Euthanasie des Hundes auf
anraten eines Tierarztes wird von der Hundebande Garnbach keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung abgelehnt

 

§4 Buchung und Stornierungsgebühren

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Eine Buchung ist gültig sobald diese mit vollständigen Datum schriftlich (WhatsApp, SMS oder E-Mail) an die Hundebande Garnbach geschickt wurde und man eine Rückbestätigung erhalten hat.

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Stornierungsgebühren fallen danach wie folgt an, 

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- von Buchungsdatum bis 28 Tage vor Aufenthalt werden 50% des Gesamtbetrags fällig

- von 28 Tage bis 14 Tage vor Aufenthalt werden 70% des Gesamtbetrags fällig

- von 14 Tage bis 3 Tage vor Aufenthalt werden 90% des Gesamtbetrags fällig

- unter 3 Tage oder bei Nichterscheinen werden 100% fällig

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Bringt der Hundehalter kein eigenes Futter mit, ist die Hundebande Garnbach berechtigt, dem Hund artgerechtes Futter zu füttern.

Die Kosten von 1,50€ für einen kleinen
Hund(bis 45cm Schulterhöhe) oder 2,50€ für einen großen Hund (ab 45cm Schulterhöhe) werden
dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

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§5 Der Impfausweis ist bei Aufenthalten mit Übernachtung bei der Hundebande Garnbach zu
hinterlegen. Bei einer Tagesbetreuung muss der Impfausweis lediglich einmal vorgezeigt werden.

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§6 Der Hundehalter konnte die Hundepension in allen Bestandteilen besichtigen. Er ist damit
einverstanden, dass sein Hund im eingezäunten Bereich ohne Leine geführt werden darf und
übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Der Hundehalter erklärt sich damit
einverstanden, dass der Hund im Auto transportiert werden darf.

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§7 Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund am vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wird dieser
nicht abgeholt, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung spätestens 7
Tage nach vereinbartem Termin, außer zwischenzeitlich anders vereinbart, ist die Hundebande
Garnbach berechtigt den Hund abzugeben (Tierheim, tierliebende Person). Anfallende Kosten gehen
dem Hundehalter zu lasten.


§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen
nicht berührt.

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Hundebande Garnbach

Stand 2023

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